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V1349-24 7. Juni 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · valor de adquisición

Zahlung für zusätzliche Grundstücksflächen ist kein Gemeinschaftsaufwand, sondern Teil des Anschaffungswerts

Ein Eigentümer erkundigt sich, ob die an die Eigentümergemeinschaft geleistete Zahlung für den Erwerb zusätzlicher Grundstücksflächen (aufgrund eines Überschusses an Bebauungskapazität) als Gemeinschaftsaufwand oder als Veräußerungsverlust steuerlich abgesetzt werden kann. Die DGT stellt klar, dass dieser Betrag zum Anschaffungswert der Immobilie gehört.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der gezahlte Betrag als von den aus der Vermietung erzielten Immobilienerträgen abziehbare Gemeinschaftsausgaben oder als Vermögensverlust innerhalb der allgemeinen Bemessungsgrundlage betrachtet werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Der für den Kauf zusätzlicher Grundstücke gezahlte Betrag stellt weder eine Gemeinschaftsausgabe noch einen Vermögensverlust dar. Dieser Betrag ist Teil des Anschaffungswerts der Wohnung. Da er Teil des Bodenwertes ist, kann er nicht in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des abzugsfähigen Abschreibungswerts der Mieteinnahmen einbezogen werden.

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