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V1342-24 7. Juni 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Steuerpflicht beim Verkauf der Hauptwohnung, wenn die neue Immobilie durch Erbe erworben wird

Die Anfragende möchte wissen, ob die Steuerbefreiung bei der Reinvestition in die Hauptwohnung angewendet werden kann, wenn sie die Hypothek einer geerbten Immobilie übernimmt. Die DGT stellt fest, dass bei einem Erwerb von Todes wegen keine Reinvestition im Sinne der gesetzlichen Vorschriften vorliegt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob im Rahmen der Anwendung der Befreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz der Teil der Hypothek, in den eine Subrogation erfolgt ist, als reinvestierter Betrag betrachtet werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Für die Befreiung ist es erforderlich, den gesamten erzielten Betrag in den Erwerb eines neuen Hauptwohnsitzes zu reinvestieren. Da die Immobilie, die den neuen Hauptwohnsitz bilden wird, durch Erbschaft (unentgeltlicher Erwerb) erworben wurde, ist die Voraussetzung der Reinvestition des aus dem Verkauf des vorherigen Hauptwohnsitzes erzielten Betrags nicht erfüllt. Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Besteuerung, es sei denn, der Betrag wird innerhalb einer Frist von zwei Jahren in den Erwerb eines neuen Hauptwohnsitzes reinvestiert.

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