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Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer erkundigt sich nach den steuerlichen Pflichten seines Arbeitgebers in Portugal aufgrund von Telearbeit. Die DGT stellt klar, dass der Arbeitnehmer in Spanien auf sein Welteinkommen steuerpflichtig ist und das portugiesische Unternehmen nicht zur Einbehaltung der Einkommensteuer (IRPF) verpflichtet ist, sofern es in Spanien nicht geschäftlich tätig ist.
Cuestión planteada
Al realizarse el teletrabajo físicamente en España, el empleo se entiende ejercido en España, por lo que solo este Estado tiene potestad para gravar las rentas según el Convenio con Portugal. La empresa portuguesa no tiene obligación de practicar retenciones de IRPF si no opera en territorio español mediante establecimiento permanente o sin él realizando actividades económicas que generen rentas deducibles.
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