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Ein Anwalt erkundigt sich, ob seine Rechtsverteidigungsleistungen, die einer Erbengemeinschaft auf den Kanarischen Inseln erbracht werden, der Umsatzsteuer unterliegen. Die DGT antwortet, dass die Steuerpflicht davon abhängt, ob die betreffende Erbengemeinschaft als Unternehmer oder Freiberufler gilt.
Gestellte Frage: Umsatzsteuerpflicht der beschriebenen Dienstleistungen.
Wenn die Erbengemeinschaft Unternehmer oder Freiberufler ist, werden die Rechtsdienstleistungen nicht im Anwendungsbereich der Steuer lokalisiert, da der Empfänger ein außerhalb dieses Gebiets ansässiger Unternehmer ist, ohne dass die Regel der tatsächlichen Inanspruchnahme anwendbar ist. Wenn die Erbengemeinschaft kein Unternehmer oder Freiberufler ist, unterliegen die Dienstleistungen der Umsatzsteuer, sofern der Anwalt seinen Sitz oder seine Betriebsstätte im Anwendungsbereich der Steuer hat.
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