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Ein Versicherer fragt an, ob Selbstständige den erhöhten Grenzwert von 4.250 Euro unabhängig für jedes einzelne Instrument der sozialen Vorsorge anwenden können. Die DGT stellt klar, dass sich der Grenzwert und dessen Erhöhungen auf die Gesamtheit der Beiträge zu einem oder mehreren Instrumenten beziehen, sodass eine Erhöhung durch den Abschluss verschiedener Produkte nicht möglich ist.
Cuestión planteada 1. Si los empresarios individuales o autónomos pueden reducir su base imponible por aportaciones a sistemas de previsión social aplicando el límite incrementado del artículo 52 de la LIRPF de 4.250 euros de manera independiente por cada instrumento de los previstos en el artículo 52.1.b.2º.
El límite de reducción y sus incrementos se aplican al conjunto de aportaciones realizadas a uno o varios instrumentos de previsión social. No es posible incrementar el límite mediante la contratación paralela de diferentes productos. Por tanto, el incremento de 4.250 euros previsto en el artículo 52.1.b.2º de la LIRPF no puede multiplicarse por realizar aportaciones a diversos instrumentos de los mencionados en dicho precepto.
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