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V1315-23 18. Mai 2023 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · ejecución de obra

10 % MwSt.-Satz beim Bau von Ferienwohnungen bei Vorliegen einer Wohnbescheinigung oder Erstbezugsbescheinigung

Ein Privatperson erkundigt sich nach dem geltenden Mehrwertsteuersatz für den Bau einer Immobilie zur touristischen Nutzung im Rahmen der Eigenbauweise. Die DGT stellt klar, dass der ermäßigte Steuersatz von 10 % Anwendung findet, sofern die Immobilie als Wohnraum geeignet ist, d. h. wenn sie über eine Wohnbescheinigung (cédula de habitabilidad) oder eine Erstbezugsbescheinigung (licencia de primera ocupación) verfügt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Art der auf die Ausführung der Bauarbeiten anwendbaren Mehrwertsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Der ermäßigte Steuersatz von 10 % findet Anwendung auf Bauausführungen zwischen einem Bauträger und einem Bauunternehmer, die vorrangig dem Wohnzweck dienen. Ein Gebäude gilt als wohngeeignet, wenn es über eine Bescheinigung der Bewohnbarkeit oder eine Erstbezugsbescheinigung verfügt und objektiv dazu geeignet ist, als Wohnraum genutzt zu werden. Wenn das Ferienapartment diese Eignungsvoraussetzung erfüllt, findet der Satz von 10 % Anwendung; andernfalls findet der Regelsatz von 21 % Anwendung.

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