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V1315-21 11. Mai 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · convenio especial

Beiträge zur Sondervereinbarung mit der Sozialversicherung sind in der Einkommensteuer abzugsfähig

Es wird angefragt, ob die an die Sondervereinbarung mit der Sozialversicherung zur Aufrechterhaltung von Rentenansprüchen gezahlten Beiträge abzugsfähig sind. Die DGT antwortet mit Ja, da dies als eine der Anmeldung in einem Sozialversicherungssystem gleichgestellte Situation betrachtet wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Sondervereinbarung.

Die Entscheidung der DGT

Beiträge zur Sondervereinbarung gelten bei der Ermittlung des Nettoerwerbseinkommens gemäß Artikel 19.2 a) des Gesetzes 35/2006 als abzugsfähige Ausgaben. Da der Versicherungsnehmer sich in einer gleichgestellten Situation befindet, sind diese Beiträge abzugsfähig, auch wenn keine Gesamteinkünfte erzielt werden, die den Betrag der Beiträge übersteigen, was zu negativen Erträgen führen kann.

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