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V1305-18 18. Mai 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · devengo

Umsatzsteuerliche Entstehung bei Warenlieferungen an einen Kommissionär hängt von der vertraglichen Beziehung zum Lieferanten ab

Ein Unternehmen, das im Verkauf von Lebensmitteln vermittelt, erkundigt sich nach dem Zeitpunkt des Umsatzsteuerabflusses bei Lieferungen der Zulieferer. Die DGT stellt klar, dass der Zeitpunkt der Steuerentstehung von der vertraglichen Gestaltung abhängt, wobei bei Kommissionsgeschäften oder Konsignationsgeschäften Sonderregeln gelten können.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitpunkt der Steuerentstehung der von den Lieferanten an die Antragstellerin getätigten Warenlieferungen.

Die Entscheidung der DGT

Wenn das Verhältnis zwischen dem Lieferanten und der Antragstellerin über einen Provisionsvertrag (wobei der Kommissionsagent im eigenen Namen handelt) oder über Schätzungsverträge besteht, tritt die Steuerentstehung nicht mit der Bereitstellung der Waren für die Antragstellerin ein. In diesen Fällen tritt die Steuerentstehung ein, wenn die Waren dem Endabnehmer zur Verfügung gestellt werden. Gemäß Artikel 75.Uno.8 ist bei steuerfreien Lieferungen der Zeitpunkt der Steuerentstehung der 15. Tag des auf den Beginn des Transports folgenden Monats oder das Rechnungsdatum, sofern dieses früher liegt.

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