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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die in seiner Pension für Beamte (Clases Pasivas) anerkannte Mutterschaftszulage gemäß Art. 7 Buchst. h) LIRPF steuerfrei ist. Die DGT stellt fest, dass diese Zulage den Charakter einer öffentlichen Pension hat und als Arbeitsleistung zu versteuern ist.
Cuestión planteada Exención de tributación en virtud del artículo 7.h) de la LIRPF del citado complemento regulado en el artículo 60 del TRLGSS, teniendo en cuenta la sentencia del Tribunal Supremo 1462/2018, de 3 de octubre de 2018.
El complemento de maternidad percibido en el Régimen de Clases Pasivas tiene la calificación fiscal de rendimientos del trabajo según el artículo 17.2.a) de la LIRPF. Por tanto, está sujeto a tributación y al sistema de retenciones, tanto en los abonos periódicos como en los atrasos. No resulta de aplicación la exención prevista en el artículo 7.h) de la LIRPF para este concepto.
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