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Ein im Dezember 2024 seine Tätigkeit aufgenommener Freiberufler ohne Einkünfte erkundigt sich nach der Pflicht zur Abführung von Abschlagszahlungen im Jahr 2025. Die DGT stellt klar, dass die Verpflichtung zur vierteljährlichen Selbstveranlagung bestehen bleibt, da die Voraussetzung von Quellensteuerabzügen auf 70 % der Vorjahreseinkünfte nicht erfüllt wurde.
Cuestión planteada Obligación de presentar los pagos fraccionados trimestrales en 2025.
Los profesionales no están obligados a realizar pagos fraccionados si en el año natural anterior al menos el 70% de sus ingresos de la actividad fueron objeto de retención o ingreso a cuenta. En caso de inicio de actividad, se debe tener en cuenta el porcentaje de ingresos con retención durante el periodo de referencia. Al no haberse obtenido ingresos en 2024, no se cumple el requisito para la exención en 2025.
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