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Es wird geklärt, wem die Kapitalerträge eines nach katalanischem Zivilrecht errichteten geschützten Vermögens zuzurechnen sind. Die DGT stellt fest, dass die Person mit Behinderung für steuerliche Zwecke die Inhaberin der Vermögenswerte und Rechte ist.
Cuestión planteada A quién deberán imputarse los rendimientos del capital mobiliario e inmobiliario que se obtengan derivados de los bienes y derechos que integran dicho patrimonio, teniendo en cuenta que dicho patrimonio de acuerdo con el derecho civil catalán no es de titularidad de nadie.
Según la disposición adicional tercera de la Ley 41/2003, la persona con discapacidad a cuyo beneficio se constituye el patrimonio protegido se considera la titular de los bienes y derechos que lo integran. Por tanto, los rendimientos de capital mobiliario e inmobiliario derivados de dicho patrimonio deben imputarse a dicha persona.
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