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Ein Steuerzahler erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung einer in Raten gezahlten Abfindung aus einer Massenentlassung. Die Finanzbehörde stellt klar, dass der steuerfreie Teil den Betrag nicht überschreiten darf, der entweder den Grenzen des Arbeitsstatuts entspricht oder 180.000 Euro beträgt. Der darüber hinausgehende Betrag unterliegt der Besteuerung als Arbeitslohn.
Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung der Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF).
Die Abfindung für betriebsbedingte Kündigungen ist bis zu dem niedrigeren Betrag von: der im Arbeitnehmerstatut für ungerechtfertigte Kündigungen festgelegten Summe oder 180.000 Euro steuerfrei. Der übersteigende Betrag gilt als Arbeitseinkommen und kann den 30 %igen Abzug erhalten, wenn das Verhältnis zwischen dem Entstehungszeitraum und den Ratenzahlungszeiträumen größer als zwei ist. Im Falle von Ratenzahlungen werden alle Steuerperioden berücksichtigt, in denen die Abfindung gezahlt wird, einschließlich der Jahre des steuerfreien Teils.
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