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Der Steuerpflichtige fragt, ob die Abschreibungen einer durch Schenkung erhaltenen Apothekenpraxis als Betriebsausgabe in der Einkommensteuer (IRPF) abziehbar sind. Die DGT antwortet, dass dies möglich ist, sofern der Empfänger in die Position des Schenkers hinsichtlich der Anschaffungswerte und Anschaffungsdaten eintritt.
Gestellte Frage: Ob die Abschreibungen der erhaltenen Vermögensgegenstände weiterhin als Betriebsausgabe in der Einkommensteuer (IRPF) abgezogen werden können.
Abschreibungen auf das für die wirtschaftliche Tätigkeit genutzte Anlagevermögen sind abziehbar. Im Falle von erwerbsmäßigen Übertragungen von Unternehmen, die der Ermäßigung gemäß Artikel 20.6 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes unterliegen, tritt der Beschenkte in die Position des Schenkers hinsichtlich der Anschaffungswerte und Anschaffungsdaten der Wirtschaftsgüter ein. Daher kann der Steuerpflichtige die Abschreibungen der erhaltenen Wirtschaftsgüter unter Einhaltung dieser Werte und Daten abziehen.
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