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Eine Immobiliengesellschaft in einem Insolvenzverfahren fragt an, ob die 70 %-Grenze für den Ausgleich negativer steuerlicher Bemessungsgrundlagen auf die während der Liquidation erzielten Einkünfte Anwendung findet. Die DGT stellt klar, dass diese Grenze nicht für Einkünfte gilt, die im Zeitraum der Insolvenzliquidation generiert werden, selbst wenn die formelle Auflösung der Gesellschaft erst in einem späteren Veranlagungszeitraum erfolgt.
Cuestión planteada Si el límite a la compensación de bases imponibles negativas previsto en el artículo 26 de la LIS resultaría de aplicación en el caso de que la compañía llegue a obtener una base imponible positiva del Impuesto (en particular en el ejercicio 2017) por las rentas que se puedan generar con ocasión de la liquidación de la compañía en el marco del procedimiento concursal en el que se encuentra inmersa.
La limitación a la compensación de bases imponibles negativas no debe aplicarse a las rentas generadas durante el periodo de liquidación concursal de la entidad. Esto se mantiene incluso si la extinción jurídica de la sociedad se produce en un periodo impositivo posterior, ya que la finalidad de la norma es excluir del límite las rentas generadas con ocasión de la liquidación y extinción.
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