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V1253-24 31. Mai 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Kein Veräußerungsgewinn bei Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft, sofern die Zuteilung dem Eigentumsanteil entspricht

Ein Ratsuchender und sein Ex-Ehepartner beabsichtigen, eine Miteigentümergemeinschaft an drei Immobilien durch eine annähernd gleichmäßige Aufteilung aufzulösen. Die DGT stellt klar, dass dies weder Gewinne noch Verluste auslöst, sofern jeder Beteiligte Vermögenswerte erhält, die seinem jeweiligen Eigentumsanteil entsprechen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung des Vorgangs im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung einer Miteigentengemeinschaft und die Zuteilung des Anteils an jeden Miteigentümer stellt keinen Veräußerungsvorgang dar, sofern dies ihrem Eigentumsanteil entspricht. In diesem Fall behalten die Vermögenswerte ihren ursprünglichen Wert und ihr ursprüngliches Anschaffungsdatum. Ein Veräußerungsgewinn oder -verlust würde nur entstehen, wenn Vermögenswerte zu einem Wert zugewiesen würden, der über dem entsprechenden Anteil liegt.

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