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V1253-22 6. Juni 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Kein Abzug erhöhter Behindertenkosten bei Rentenzuschlägen statt Arbeitseinkommen

Ein behinderter Rentner fragt an, ob er den erhöhten Abzug für Behindertenkosten, der für aktive Arbeitnehmer gilt, auf einen Zuschlag zur Rente der Cortes Generales anwenden kann. Die DGT entscheidet, dass dies nicht möglich ist, da dieser Zuschlag nicht als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit eingestuft wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Erhöhung der abzugsfähigen Ausgaben für einen aktiven Arbeitnehmer mit Behinderung in der Einkommensteuererklärung 2021 angewendet werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Um die Erhöhung der abzugsfähigen Ausgaben aufgrund einer Behinderung anzuwenden, ist es erforderlich, ein aktiver Arbeitnehmer zu sein und den erforderlichen Grad der Behinderung aufzuweisen. Der Begriff des aktiven Arbeitnehmers setzt die tatsächliche Erbringung entgeltlicher Dienstleistungen unter der Leitung eines Arbeitgebers voraus. Die parlamentarische Pensionsergänzung stellt zwar ein Arbeitseinkommen dar, impliziert jedoch nicht den Status eines aktiven Arbeitnehmers.

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