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V1248-18 11. Mai 2018 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Veräußerungsgewinne aus Immobilienverkäufen in Deutschland können in Deutschland und Spanien steuerpflichtig sein

Eine in Spanien steueransässige Person erkundigt sich, wo die Gewinne aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass Deutschland das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte hat und Spanien die Vermeidung der Doppelbesteuerung anwenden muss.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Es wird angefragt, wo der aus dem Verkauf von in Deutschland belegenen Immobilien resultierende Veräußerungsgewinn zu versteuern ist.

Die Entscheidung der DGT

Da die Steuerpflichtige in Spanien ansässig ist, unterliegt sie der Besteuerung ihres Welteinkommens. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland erlaubt jedoch, dass Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien in Deutschland in diesem Staat besteuert werden können. In diesem Fall muss Spanien die Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß dem Abkommen anwenden.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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