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Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob sie die Reinvestitionsbefreiung in Anspruch nehmen kann, nachdem sie ihren Hauptwohnsitz aufgegeben hat, um in eine andere Autonome Gemeinschaft zu ziehen. Die DGT stellt klar, dass die veräußerte Immobilie ihren Status als Hauptwohnsitz behält, wenn der Verkauf innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des tatsächlichen Wohnsitzes erfolgt.
Cuestión planteada Consideración de la misma como vivienda habitual a efectos de la exención por reinversión.
Para la exención por reinversión, la vivienda transmitida debe ser habitual en el momento de la venta o haberlo sido en cualquier día de los dos años anteriores. Una vez cesa la residencia efectiva, el contribuyente dispone de un plazo de dos años para vender la vivienda sin perder el derecho a la exención. Si la venta se realiza después de ese plazo, la vivienda solo recuperará la consideración de habitual si se vuelve a residir en ella durante tres años o por circunstancias justificadas.
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