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V1238-21 5. Mai 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Erhaltene Mietbeihilfen müssen im Jahr des Zuflusses als Veräußerungsgewinne erklärt werden

Der Steuerpflichtige fragt, wie die im Jahr 2020 erhaltenen Mietbeihilfen für die Jahre 2018 und 2019 in der Einkommensteuer (IRPF) zu erklären sind. Die DGT antwortet, dass diese Beihilfen Veräußerungsgewinne darstellen und in dem Veranlagungszeitraum zu versteuern sind, in dem sie vereinnahmt werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Der Steuerpflichtige bittet um Auskunft darüber, wie die im Jahr 2020 erhaltenen Beihilfen für die Jahre 2019 und 2018 in der Einkommensteuer zu erklären sind.

Die Entscheidung der DGT

Der Erhalt einer Mietbeihilfe stellt einen Veräußerungsgewinn dar, da er eine Veränderung des Vermögenswertes bewirkt. Dieser Gewinn wird der allgemeinen Bemessungsgrundlage zugerechnet, da er nicht mit einer Veräußerung von Vermögenswerten verknüpft ist. Gemäß Artikel 14.2 c) des LIRPF werden diese aus öffentlichen Beihilfen resultierenden Gewinne dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem die Vereinnahmung erfolgt.

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