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V1234-21 5. Mai 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por donativos

Der Spendenabzug findet in dem Zeitraum Anwendung, in dem die Stelle die Gelder erhält

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob er den Abzug für eine am 31. Dezember 2020 per Überweisung getätigte Spende geltend machen kann, obwohl die Stiftung diese erst am 4. Januar 2021 erhalten hat. Die DGT antwortet, dass der Abzug in dem Zeitraum vorzunehmen ist, in dem die Spende tatsächlich eingegangen ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Anwendung des Spendenabzugs in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 zulässig ist.

Die Entscheidung der DGT

Um den Spendenabzug geltend zu machen, ist das Datum maßgeblich, an dem die Spende tatsächlich erfolgt, unabhängig davon, wann der Überweisungsauftrag erteilt wurde. Daher entspricht der Abzug dem Veranlagungszeitraum, in dem die begünstigte Stelle das Geld erhält.

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