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Ein Arbeitnehmer mit einem Vertrag in Spanien wird nach Mexiko entsandt und bezieht Gehälter in beiden Ländern. Die DGT erläutert, dass bei steuerlichem Wohnsitz in Spanien das Welteinkommensprinzip gilt. Es können jedoch die Befreiung für Auslandsarbeit oder die Anrechnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewandt werden.
Cuestión planteada Conocer, si aplicando el Convenio de doble imposición, la tributación por la nómina que le es pagada en España, por la central de la empresa situada en España, corresponde a España y México no puede someter a gravamen dicha nómina española y aclarar si lo procedente es tributar en España por la nómina española y en México por el sueldo que percibe allí.
Si el consultante es residente fiscal en España, tributará por su renta mundial, incluyendo los sueldos percibidos en México. Según el Convenio con México, estas rentas pueden tributar en ambos Estados, salvo que se cumplan los tres requisitos del artículo 15.2 del Convenio para que solo tributen en España. En caso de doble imposición, podrá aplicar la deducción prevista en el artículo 80 de la LIRPF o la exención por trabajos en el extranjero del artículo 7p de la LIRPF.
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