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V1229-19 30. Mai 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · valor de transmisión

Übertragungswert entspricht dem tatsächlich gezahlten Betrag, auch bei Tilgung einer Hypothek

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach dem Übertragungswert einer belasteten Immobilie, wenn ein Teil des Verkaufspreises zur Tilgung der Hypothek verwendet wird. Die DGT stellt klar, dass der Wert dem tatsächlich vom Erwerber gezahlten Betrag entspricht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Wie hoch wäre der Übertragungswert zur Berechnung des Veräußerungsgewinns oder des Veräußerungsverlusts.

Die Entscheidung der DGT

Der Übertragungswert ist der tatsächliche Betrag, zu dem die Veräußerung erfolgt, welcher durch den vom Erwerber tatsächlich gezahlten Betrag bestimmt wird, sofern dieser nicht unter dem marktüblichen Wert liegt. Von diesem Wert werden die dem Erwerber innewohnenden Kosten und Steuern abgezogen, die vom Veräußerer getragen wurden, ungeachtet dessen, ob ein Teil des Preises zur Tilgung der auf der Wohnung lastenden Hypothek verwendet wird.

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