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V1221-14 7. Mai 2014 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · novación hipotecaria

Novation eines Hypothekendarlehens mit Änderung des Schätzwerts unterliegt der gestuften AJD-Steuer

Der Anfragende erkundigt sich nach der Besteuerung einer Änderung des Schätzwerts bei einer Hypothekennovation, sofern die Befreiung nach dem Gesetz 2/1994 nicht greift. Die DGT stellt klar, dass die Besteuerung nach der gestuften AJD-Steuer auf das garantierte Kapital zu erfolgen hat und der Steuersatz von der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft abhängt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Wie würde die Änderung des Schätzwertes besteuert werden, falls diese nicht durch das Gesetz 2/1994 vom 30. März begünstigt ist. Insbesondere, was wäre der steuerpflichtige Inhalt und der Satz der gestuften Abgabe.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung nach dem Gesetz 2/1994 findet keine Anwendung, wenn sich die Änderung nicht auf den Zinssatz oder die Laufzeit bezieht. In diesem Fall unterliegt die Urkunde der gestuften AJD-Abgabe, sofern sie die Anforderungen des Artikels 31.2 des TRLITPAJD erfüllt. Die Bemessungsgrundlage ist der Betrag der Verpflichtung oder des garantierten Kapitals, einschließlich Zinsen, Entschädigungen und anderer ähnlicher Posten. Der Steuersatz liegt in der Zuständigkeit der Autonomen Gemeinschaft.

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