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V1220-14 7. Mai 2014 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Norwegische Altersrente für in Spanien ansässige Personen nur in Spanien steuerpflichtig

Ein in Spanien steueransässiger Staatsangehöriger Norwegens erkundigt sich, ob seine Altersrente aus einer Tätigkeit als Beamter in Norwegen in Spanien steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass diese Rente gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Norwegen nur im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung unterliegen kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die aus Norwegen bezogene Rente für die dort als Beamter erbrachten Dienste in Spanien steuerpflichtig ist.

Die Entscheidung der DGT

Gemäß Artikel 18 des Abkommens zwischen Spanien und Norwegen können die von einem Vertragsstaat an einen in dem anderen Staat ansässigen Personen gezahlten Renten nur in diesem anderen Staat besteuert werden. Da es sich um eine Rente handelt, findet Artikel 19.1.a) keine Anwendung, der diese Art von Einkünften ausdrücklich ausschließt. Daher kann die aus Norwegen stammende Rente nur in Spanien besteuert werden.

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