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Ein in Spanien steueransässiger Staatsangehöriger Norwegens erkundigt sich, ob seine Altersrente aus einer Tätigkeit als Beamter in Norwegen in Spanien steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass diese Rente gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Norwegen nur im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung unterliegen kann.
Cuestión planteada Si la pensión percibida de Noruega, por los servicios prestados como funcionario en ese Estado, debe tributar en España.
Conforme al artículo 18 del Convenio entre España y Noruega, las pensiones pagadas a un residente del otro Estado contratante solo pueden someterse a imposición en ese Estado de residencia. Al ser una pensión, no se aplica el artículo 19.1.a), que excluye expresamente las pensiones de la regla de tributación en el Estado de origen. Por tanto, la pensión procedente de Noruega solo puede tributar en España.
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