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V1218-25 4. Juli 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Kein steuerlicher Verlustabzug bei Nichtzahlung eines Bauvorhabens ohne Erfüllung der Anforderungen des Art. 14.2 k)

Der Anfragende möchte wissen, ob die Zahlungen für ein nicht errichtetes Fertighaus aufgrund der Insolvenz des Unternehmens als Vermögensverlust steuerlich geltend gemacht werden können. Die DGT stellt klar, dass es sich bei dem gezahlten Betrag um eine Forderung handelt, die nur dann als Verlust steuerlich berücksichtigt werden kann, wenn die gesetzlich vorgesehenen spezifischen Umstände für fällige, aber unbezahlte Forderungen vorliegen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Möglichkeit der Anrechnung eines Vermögensverlustes in der Einkommensteuererklärung IRPF-2024.

Die Entscheidung der DGT

Der für den Bau gezahlte Betrag stellt keinen unmittelbaren Vermögensverlust dar, sondern begründet eine Forderung gegenüber dem Unternehmen. Dieser Verlust darf erst dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die in Buchstabe k) des Artikels 14.2 des Einkommensteuergesetzes (Ley del IRPF) genannten Umstände erfüllt sind, wie etwa die Wirksamkeit eines Schuldenerlasses in einer Refinanzierungsvereinbarung oder der Abschluss eines Insolvenzverfahrens. Handelt es sich um ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren, muss ein Jahr verstreichen, ohne dass die Forderung beglichen wird. Tritt der Verlust ein, wird dieser in die allgemeine Bemessungsgrundlage einbezogen.

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