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Die Anfragende möchte wissen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, wenn sie weniger als 22.000 Euro aus nichtselbstständiger Arbeit sowie weniger als 1.600 Euro aus beweglichem Kapital und Veräußerungsgewinnen erzielt hat. Die DGT stellt klar, dass keine Deklarationspflicht besteht, sofern keine Gründe für eine Pflicht bestehen, wie etwa die Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber oder die Tätigung von Beiträgen, die die Bemessungsgrundlage reduzieren.
Cuestión planteada Si está obligada a presentar la declaración del IRPF.
No existe obligación de declarar si los rendimientos íntegros del trabajo son inferiores a 22.000 euros y los rendimientos de capital mobiliario y ganancias patrimoniales son inferiores a 1.600 euros. Esta exclusión no se aplica si el contribuyente tiene más de un pagador (salvo que los segundos no superen los 1.500 euros anuales) o si realiza aportaciones a planes de pensiones o patrimonios protegidos que reduzcan la base imponible.
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