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Es wurde angefragt, ob der Kauf eines Fahrzeugs für eine Person mit eingeschränkter Mobilität den Abzug der Mehrwertsteuer (IVA) und die steuerliche Berücksichtigung in der Einkommensteuer (IRPF) ermöglicht. Die DGT stellt klar, dass kein Vorsteuerabzug zulässig ist, wenn kein Unternehmerstatus vorliegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch der ermäßigte Steuersatz von 4 % angewendet werden. In Bezug auf die Einkommensteuer ist kein Abzug möglich, es sei denn, das Fahrzeug wird unmittelbar einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugewiesen.
Cuestión planteada Si es deducible en el IVA y en el IRPF la adquisición de un vehículo para un particular con movilidad reducida.
Para deducir el IVA, el sujeto debe ser empresario o profesional. Se puede aplicar el tipo impositivo reducido del 4% a vehículos para el transporte habitual de personas con discapacidad o movilidad reducida, siempre que se obtenga el previo reconocimiento de la AEAT. En el IRPF, no existe una deducción por la adquisición de estos vehículos, salvo que el elemento esté afecto a una actividad económica y cumpla los requisitos de afectación.
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