Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1211-24 28. Mai 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por donativos

Sonderbeiträge können abzugsfähig sein, wenn es sich um unwiderrufliche, reine und unentgeltliche Schenkungen handelt

Ein Gesellschafter einer gemeinnützigen Organisation erkundigt sich, ob seine Sonderbeiträge zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen in der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass diese für einen Abzug als unwiderrufliche, reine und einfache Schenkungen oder Beiträge gelten müssen, die keine gegenwärtige oder zukünftige Gegenleistung in Form einer Ware oder Dienstleistung darstellen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob diese außerordentlichen Beiträge von dem in der Einkommensteuer für natürliche Personen festgelegten Schenkungsabzug profitieren können.

Die Entscheidung der DGT

Damit die geleisteten Beträge zum Abzug berechtigen, müssen es unwiderrufliche, reine und einfache Schenkungen oder Beiträge ohne Gegenleistung in Form von Waren oder Dienstleistungen sein. Im Falle von Vereinsbeiträgen werden diese nur dann Schenkungen gleichgestellt, wenn sie mit der Absicht der Liberalität geleistet werden, was anhand objektiver Kriterien und nicht subjektiver Beweggründe zu bestimmen ist. Die begünstigte Einheit muss eine Einheit gemäß Gesetz 49/2002 oder eine Stiftung/ein Verein des öffentlichen Nutzens gemäß den gesetzlichen Anforderungen sein. Die Wirksamkeit der Schenkungen muss durch eine von der begünstigten Einheit ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen werden.

E-Mail
Kontakt