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V1206-25 3. Juli 2025 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · sucesión intestada

Bei gesetzlichen Erbfolgen ohne gerichtliche Feststellung kann eine Liste mutmaßlicher Erben vorgelegt werden

Der Anfragende erkundigt sich, ob bei Fehlen eines Testaments die Vorlage einer förmlichen Erbenfeststellung zwingend erforderlich ist. Die DGT stellt gemäß der Verordnung klar, dass bei Ausbleiben einer gerichtlichen Feststellung die Vorlage einer Aufstellung der mutmaßlichen Erben sowie deren Verwandtschaftsverhältnis ausreicht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob es erforderlich ist, eine formelle ab intestato Erbenklärung (notariell oder gerichtlich) als Voraussetzung für die Abwicklung der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorzulegen.

Die Entscheidung der DGT

Bei Erwerben aufgrund von Tod ist, sofern keine gerichtliche Erbenfeststellung vorliegt, ein Verzeichnis der mutmaßlichen Erben unter Angabe ihres Verwandtschaftsverhältnisses zum Erblasser vorzulegen. Die DGT stellt jedoch klar, dass die Autonomen Gemeinschaften die Kompetenz haben, Verwaltungsaspekte zu regeln, und spezifische Unterlagen verlangen könnten. Daher liegt die Zuständigkeit für Entscheidungen über die Rechtsvorschriften von Castilla-La Mancha bei der jeweiligen Steuerbehörde.

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