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V1198-26 21. Mai 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · régimen especial de tributación

Voraussetzungen für das Sondersteuerregime nach Art. 93 LIRPF bei Entsendungen oder Telearbeit

Eine in Großbritannien ansässige Person fragt an, ob sie das Sondersteuerregime des Startup-Gesetzes in Anspruch nehmen kann, wenn sie ihren Wohnsitz nach Spanien verlegt, um für ihr britisches Unternehmen im Homeoffice zu arbeiten. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen der vorherigen Nicht-Ansässigkeit und das Fehlen einer Betriebsstätte erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si le será de aplicación el régimen especial de tributación previsto en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas

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