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Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob die steuerliche Abzugsfähigkeit für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei der Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in seinem Einfamilienhaus in Anspruch genommen werden kann. Die DGT stellt klar, dass der in der Zusatzbestimmung 50 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) vorgesehene Abzug von 60 % gewährt werden kann, sofern die Anforderungen an die Verbesserung der Energieeffizienz oder die energetische Bewertung erfüllt sind.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicarse la deducción por obras para la mejora de la eficiencia energética en viviendas por las actuaciones realizadas.
Los propietarios de viviendas unifamiliares pueden deducirse el 60% de las cantidades satisfechas por obras de rehabilitación energética realizadas hasta el 31 de diciembre de 2027. Para ello, debe acreditarse mediante certificado de eficiencia energética una reducción del consumo de energía primaria no renovable de al menos un 30%, o la obtención de una calificación energética 'A' o 'B'. La base máxima anual es de 5.000 euros, con un límite acumulado de 15.000 euros. No se incluirán costes de equipos que utilicen combustibles de origen fósil ni cantidades subvencionadas.
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