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Ein Bauträger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung beim Tausch von Gewerbeflächen gegen den Bau von Wohnungen. Die DGT erläutert, dass die Umsatzsteuerpflicht davon abhängt, ob die Eigentümer der Gewerbeflächen Unternehmer sind und ob es sich um Sanierungsarbeiten handelt, und analysiert das Zusammenwirken mit der Grunderwerbsteuer (ITP).
Fragestellung: Besteuerung im Hinblick auf die Umsatzsteuer sowie die Steuer auf entgeltliche Vermögensübertragungen und notariell beurkundete Rechtsgeschäfte bezüglich des durchgeführten Tausches.
Die Übertragung von Gewerbeflächen unterliegt der Umsatzsteuer, wenn der Übertragende Unternehmer oder Freiberufler ist und die Flächen seinem Betrieb zugeordnet sind. Wenn es sich um Sanierungsarbeiten handelt, könnte die Übertragung der Flächen steuerfrei sein, während die Übertragung der Wohnungen eine erste steuerpflichtige Lieferung darstellt. Die Übertragung der Gewerbeflächen stellt eine Sachleistung als Anzahlung auf das zukünftige Gebäude dar, wobei die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Übergabe der Flächen fällig wird. Hinsichtlich der Grunderwerbsteuer unterliegen Immobilienübertragungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, der Modalität der entgeltlichen Vermögensübertragungen.
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