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Eine Anfragende möchte wissen, ob sie den erhöhten Mutterschaftsabzug für Kinderbetreuungskosten geltend machen kann, wenn sie bereits die Beihilfe für Kinder (complemento de ayuda para la infancia) bezieht. Die DGT stellt klar, dass bei Bezug dieser Beihilfe weder ein Anspruch auf den Mutterschaftsabzug noch auf dessen Erhöhung für Betreuungskosten besteht.
Cuestión planteada Si puede aplicar en su declaración de IRPF-2025, el incremento de deducción previsto en el apartado 2 del artículo 81 de la LIRPF.
Si se percibe el complemento de ayuda para la infancia previsto en la Ley 19/2021 en relación con el descendiente, no se tiene derecho a la deducción por maternidad durante los meses en que se perciba dicho complemento. Esto excluye tanto el abono anticipado como el derecho al incremento de la deducción por gastos de custodia en guarderías o centros de educación infantil autorizados.
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