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V1177-25 1. Juli 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Nicht vorgenommene Quellensteuerabzüge aufgrund von Fehlern des Zahlers werden dem Zeitraum der Einkommenszuordnung zugerechnet

Ein Berufsangehöriger fragt, ob er Quellensteuerabzüge von Rechnungen aus dem Jahr 2023 geltend machen kann, die der Zahler nicht vorgenommen hat und die er durch eine neue Zahlung im Jahr 2024 korrigieren möchte. Die DGT antwortet, dass die Steuerabzüge dem Zeitraum zuzurechnen sind, in dem auch die Einkünfte erfasst werden. Falls das Versäumnis des Abzugs auf den Zahler zurückzuführen ist, kann der Berufsangehörige den Betrag geltend machen, der hätte einbehalten werden müssen.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Imputación temporal de las retenciones.

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