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Ein Reisebüro erkundigt sich, ob es anstelle des Sonderregimes für Reisebüros das allgemeine MwSt-Regime anwenden darf, wenn seine Kunden Unternehmer oder Privatpersonen sind. Die DGT stellt klar, dass die Wahl des allgemeinen Regimes nur möglich ist, wenn der Empfänger ein Unternehmer oder Freiberufler ist, der zum Vorsteuerabzug oder zur Steuererstattung berechtigt ist.
Cuestión planteada Aplicación del régimen general del Impuesto sobre el Valor Añadido a los destinatarios de sus servicios, incluyendo servicios de viajes en las condiciones referidas en el artículo 147 de la Ley 37/1992.
El régimen especial de agencias de viajes se aplica a servicios de viajes compuestos por alojamiento o transporte y servicios accesorios. No obstante, según el artículo 147 de la Ley 37/1992, se puede optar por el régimen general, operación por operación, si el destinatario es un empresario o profesional con derecho a la deducción o devolución del IVA. Esta opción debe comunicarse por escrito al destinatario, siendo suficiente la ausencia de la mención al régimen especial en la factura. Si el destinatario es un particular, no es posible aplicar el régimen general.
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