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V1176-24 23. Mai 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · becas públicas

Beihilfen für Transport, Verpflegung und Unterkunft in der beruflichen Weiterbildung sind einkommensteuerpflichtig

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob die vom INEM erhaltenen Beihilfen zur Deckung von Transport-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten während eines beruflichen Fortbildungskurses steuerfrei sind. Die DGT hat geantwortet, dass diese Beihilfen nicht als steuerfreie Stipendien gelten und als Arbeitseinkommen zu versteuern sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der erhaltene Betrag dieser Beihilfe von der Besteuerung befreit ist.

Die Entscheidung der DGT

Beihilfen für Transport, Verpflegung und Unterkunft, die der Arbeitsmarktintegration oder Wiedereingliederung von Arbeitslosen dienen, fallen nicht unter die Befreiung für öffentliche Stipendien gemäß Artikel 7.j) des LIRPF. Da sie nicht den Bereichen regulierter Studien oder der Forschung entsprechen, müssen diese Beträge gemäß Artikel 17.2 h) des LIRPF als Arbeitslohn versteuert werden.

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