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V1173-14 28. April 2014 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Die Tilgung einer Hypothekenschuld durch eine Lebensversicherung stellt einen Veräußerungsgewinn dar

Ein in einer Zugewinngemeinschaft lebender Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung einer Lebensversicherungssumme, die zur Teilablösung eines Hypothekendarlehens verwendet wird. Die DGT stellt klar, dass es sich hierbei nicht um eine Versicherungsleistung handelt, sondern um einen Veräußerungsgewinn aufgrund der Veränderung der Vermögenszusammensetzung.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der Leistung im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Der von dem Finanzinstitut zur Tilgung des Darlehens erhaltene Betrag stellt keine Erträge aus einem Versicherungsvertrag dar. Es handelt sich um einen Veräußerungsgewinn, da durch die Tilgung der Schuld eine Änderung der Vermögenszusammensetzung eintritt. Der Steuerpflichtige muss den ihm zustehenden Anteil der getilgten Schuld in die allgemeine Bemessungsgrundlage einbeziehen.

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