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Ein nach Spanien entsandter Arbeitnehmer aus Mexiko erkundigt sich, ob der Verkauf von Grundstücken in seinem Heimatland in Spanien steuerpflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass unter dem Sonderregime gemäß Artikel 93 LIRPF nur Einkünfte steuerpflichtig sind, die in spanischem Hoheitsgebiet erzielt wurden.
Cuestión planteada Si debe tributar en España por la plusvalía obtenida con la venta de dichos terrenos.
Los contribuyentes acogidos al régimen especial de trabajadores desplazados tributan por las rentas obtenidas en España según las normas del Impuesto sobre la Renta de no Residentes. Al no ser una tributación por renta mundial, la ganancia patrimonial por la venta de inmuebles situados en México no se considera renta obtenida en territorio español. Por tanto, dicha ganancia no está sujeta al Impuesto sobre la Renta de no Residentes.
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