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Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer mit regelmäßigen Dienstreisen nach Großbritannien erkundigt sich, ob er die internationale Doppelbesteuerungsanrechnung für die im Vereinigten Königreich einbehaltenen PAYE-Steuern geltend machen kann. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt klar, dass die PAYE-Steuer, sofern das Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerung in beiden Staaten zulässt, einer vergleichbaren Steuer zur spanischen Einkommensteuer (IRPF) entspricht und somit abzugsfähig ist.
Cuestión planteada Si puede aplicar, en su declaración de la renta en España, la deducción por doble imposición internacional en base a las cantidades pagadas de PAYE en Reino Unido durante 2017.
Si el Convenio entre España y Reino Unido permite que ambos países graven las rentas del trabajo, España eliminará la doble imposición mediante la deducción del impuesto pagado en el extranjero. El PAYE es un impuesto de naturaleza idéntica o análoga al IRPF, por lo que es deducible según el artículo 80 de la LIRPF. La deducción no puede exceder de la parte del impuesto en España correspondiente a las rentas obtenidas en Reino Unido. Si en el momento de presentar la declaración española aún no se ha satisfecho el impuesto en el extranjero, se podrá rectificar la autoliquidación posteriormente.
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