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V1165-21 29. April 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Subventionen zum Ausgleich von Ausgaben oder zur Erhaltung von Arbeitsplätzen werden als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit besteuert

Es wird die Besteuerung einer Subvention der Xunta de Galicia für Kleinstunternehmen aufgrund von COVID-19 in der Einkommensteuer (IRPF) angefragt. Die DGT antwortet, dass diese Beihilfen Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit sind und entsprechend ihrem Zweck zuzurechnen sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der genannten Subvention in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die zur Kompensation von Ausgaben oder zur Erhaltung von Arbeitsplätzen erhaltene Subvention wird als Bruttoeinkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit eingestuft. Ihre zeitliche Zurechnung muss in dem Zeitraum erfolgen, in dem der endgültige Bewilligungsbescheid anerkannt wird. Wählt der Steuerpflichtige das Kassenprinzip, wird die Subvention in dem Zeitraum zurechnet, in dem die Zahlung erfolgt.

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