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Ein Staatsbürger aus Russland und den Seychellen erkundigt sich, ob der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis und eine Anmeldung (Empadronamiento) an einem Wohnsitz ihn zum steuerlichen Residenten machen. Die DGT stellt klar, dass die steuerliche Ansässigkeit von der Erfüllung der Anforderungen des LIRPF abhängt und nicht vom administrativen Status.
Cuestión planteada Residencia fiscal y medios de prueba aceptados.
La residencia fiscal se adquiere por permanecer más de 183 días en España o por tener el núcleo de intereses económicos aquí. El permiso de residencia administrativa o el empadronamiento no presupuestan la residencia fiscal. Para acreditar la residencia en otro Estado se debe aportar un certificado de la autoridad tributaria competente. En el caso de paraísos fiscales, la Administración puede exigir probar la permanencia de 183 días en dicho territorio.
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