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Ein Bauunternehmen erkundigte sich, ob der Verkauf von Wohnungen, die es von einem Bauträger erworben hat, als erste oder zweite Lieferung von Bauwerken gilt. Die DGT stellte fest, dass der ursprüngliche Kauf die erste Lieferung darstellt und die nachfolgenden Verkäufe der anfragenden Gesellschaft somit umsatzsteuerpflichtige, aber von der Steuer befreite Umsätze sind.
Cuestión planteada Si la entrega de estos inmuebles constituye una primera o segunda entrega de edificaciones y su tributación en el Impuesto sobre el Valor Añadido.
La adquisición de viviendas por parte de una empresa al promotor constituye la primera entrega, la cual está sujeta y no exenta. Por tanto, las transmisiones posteriores realizadas por la consultante se consideran segundas o ulteriores entregas de edificaciones, las cuales están sujetas y exentas de IVA según el artículo 20.Uno.22º de la Ley 37/1992. No obstante, esta exención no se aplicará si las viviendas han sido objeto de obras de rehabilitación bajo los términos del apartado B del mismo artículo.
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