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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, in welcher Autonomen Gemeinschaft er nach einem Umzug nach Madrid steuerpflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass die Ansässigkeit anhand der Kriterien des dauerhaften Aufenthalts oder des Mittelpunkts der Lebensinteressen bestimmt wird. Das Melderegister (Empadronamiento) oder der steuerliche Wohnsitz allein sind hierfür keine ausreichenden Beweismittel.
Cuestión planteada 1.- Comunidad Autónoma en la que debe entenderse residente en 2018 a efectos del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La residencia en una Comunidad Autónoma se establece primero por el lugar donde se permanezca más días, presumiéndose que es donde radica la vivienda habitual. Si no es posible determinarlo, se aplica el criterio del principal centro de intereses. En defecto de ambos, se considera la última residencia declarada. La vivienda habitual requiere una residencia continuada y uso efectivo, y su acreditación es una cuestión de hecho que debe probar el contribuyente.
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