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V1157-25 1. Juli 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Lohnunterschiede durch Gerichtsurteil werden dem Jahr der Rechtskraft zugerechnet; Zinsen sind Vermögenszuwachs

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung von Lohnunterschieden und gesetzlichen Zinsen, die nach einem Gerichtsurteil gezahlt wurden. Die Finanzbehörde stellt klar, dass die Gehälter dem Jahr zugerechnet werden, in dem das Urteil rechtskräftig wird, und dass die Zinsen als Vermögenszuwachs gelten, der der allgemeinen Bemessungsgrundlage unterliegt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Tributación en el IRPF fe las referidas diferencias salariales.

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