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V1142-25 30. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · actividad económica

Gewichtsverlust von Holz durch Feuchtigkeitsverlust ist nicht als Abschreibung abzugsfähig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Gewichtsverlust von Holz aufgrund sinkender Feuchtigkeit im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig ist. Die DGT stellt fest, dass es sich bei Holz um Vorräte und nicht um Anlagevermögen handelt, weshalb eine Abschreibung nicht zulässig ist.

Die gestellte Frage

Ob dieser Gewichtsverlust in der Einkommensteuer als Abschreibung oder unter einem anderen Konzept steuerlich abzugsfähig wäre.

Die Entscheidung der DGT

Der Einschlag von Baumarten zum Verkauf ist eine forstwirtschaftliche wirtschaftliche Tätigkeit, bei der das Holz Vorräte darstellt. Da es sich nicht um Anlagegüter handelt, kann kein Betrag im Wege der Abschreibung abgezogen werden. Die Vorräte sind zu ihrem Anschaffungspreis für die Berechnung der Erträge zu bewerten.

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