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V1141-18 7. Mai 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · factura

Unterschiedliche Rechnungsreihen für Privatpersonen und Unternehmer zulässig, sofern begründet

Ein Berufsangehöriger fragt an, ob für Privatkunden und Unternehmer bzw. Freiberufler unterschiedliche Rechnungsreihen verwendet werden dürfen. Die DGT stellt klar, dass die Nutzung verschiedener Reihen zulässig ist, wenn dies begründet ist. Zudem ist eine Trennung der Reihen zwingend erforderlich, wenn im selben Kalenderjahr sowohl Vollrechnungen als auch vereinfachte Rechnungen ausgestellt werden.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1.- Möglichkeit der Ausstellung von Rechnungen mit unterschiedlichen Serien für Privatkunden und für solche, die Unternehmer oder Freiberufler sind.

Die Entscheidung der DGT

Unternehmer oder Freiberufler können Rechnungen in getrennten Serien ausstellen, wenn dies begründet ist. Wenn der Steuerschuldner im selben Kalenderjahr sowohl vollständige Rechnungen (Artikel 6 der Verordnung) als auch vereinfachte Rechnungen (Artikel 7 der Verordnung) ausstellt, ist die Ausstellung beider Arten in getrennten Serien obligatorisch. In jedem Fall muss die Nummerierung innerhalb jeder Serie fortlaufend sein.

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