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V1135-25 30. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Reduzierung bei Übertragung von Taxilizenzen an Familienangehörige bei Besteuerung nach der objektiven Schätzung möglich

Ein Taxifahrer erkundigt sich, ob er die Ermäßigung gemäß der siebten Zusatzbestimmung des LIRPF bei der Übertragung seiner Lizenz an seinen Sohn in Anspruch nehmen kann, nachdem er auf die Methode der objektiven Schätzung umgestellt hat. Die DGT antwortet, dass dies möglich ist, sofern zum Zeitpunkt der Übertragung der Ertrag nach der objektiven Schätzung ermittelt wird und die Übertragung an Familienangehörige bis zum zweiten Grad erfolgt.

Die gestellte Frage

Anwendung der in der siebten Zusatzbestimmung des Einkommensteuergesetzes festgelegten Ermäßigung auf den durch den Verkauf der Lizenz erzielten Veräußerungsgewinn.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung der Taxilizenz generiert einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust, der durch die Differenz zwischen dem Veräußerungswert und dem Buchwert berechnet wird. Steuerpflichtige, die Taxis nach der Methode der objektiven Schätzung versteuern, können Gewinne aus der Übertragung immaterieller Vermögenswerte mindern, wenn die Übertragung aufgrund von Ruhestand, Erwerbsunfähigkeit, Einstellung wegen Umstrukturierung oder an Verwandte bis zum zweiten Grad erfolgt. Die Vorschrift schreibt keine Mindesthaltedauer im Verfahren der objektiven Schätzung vor, um diesen Abzug anzuwenden.

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