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Ein ehemaliger Bankangestellter erkundigt sich, ob die Abfindung für den Verzicht auf eine lebenslange Rentenzahlung zugunsten einer Einmalzahlung die Anwendung der Ermäßigung gemäß Art. 18.2 LIRPF ermöglicht. Die DGT bestätigt, dass dies zulässig ist, sofern die Zahlung einem einzigen Veranlagungszeitraum zugerechnet wird.
Cuestión planteada Al proponerle la entidad la sustitución del complemento mensual por un pago único o fraccionado hasta en cinco anualidades, pregunta sobre la aplicación de la reducción del artículo 18.2 de la Ley 35/2006.
La compensación por la sustitución de complementos salariales o pensiones de duración indefinida se considera rendimiento obtenido de forma notoriamente irregular en el tiempo. Para aplicar la reducción del 30%, la normativa exige que dichos rendimientos se imputen en un único periodo impositivo. Esta reducción no está limitada por haber aplicado la misma en los cinco años anteriores, ya que esa restricción solo afecta a rendimientos con periodo de generación superior a dos años.
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