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V1134-25 27. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Kein Abzug des Vermögensverlusts bei Betrug, wenn die gerichtliche Uneinbringbarkeit oder Zwangsvollstreckung nicht vorliegt

Der Anfragende möchte wissen, ob der durch Betrug entstandene Verlust nach einem Jahr eines Strafverfahrens als Vermögensverlust in der Einkommensteuer (IRPF) geltend gemacht werden kann. Die DGT antwortet, dass dies nicht möglich ist, da die Forderung weder gerichtlich uneinbringlich ist noch die Anforderungen an die zeitliche Zurechnung erfüllt.

Die gestellte Frage

Möglichkeit der Berücksichtigung eines Vermögensverlustes in der Einkommensteuererklärung (IRPF) 2024, da seit Beginn des Strafverfahrens mehr als ein Jahr vergangen ist.

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