Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1133-25 27. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · simple mediación de pago

Keine Pflicht zur IRPF-Einbehaltung bei reiner Zahlungsvermittlung von Gewinnen

Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich, ob bei der Auszahlung von Geldpreisen an Teilnehmer eine IRPF-Einbehaltung erforderlich ist, wenn es im Auftrag einer US-Organisation handelt. Die DGT stellt klar, dass keine Einbehaltungspflicht besteht, sofern die Tätigkeit lediglich eine reine Zahlungsvermittlung darstellt.

Die gestellte Frage

Verpflichtung der Steuerpflichtigen zur Durchführung von Quellensteuerabzügen auf Preise.

Die Entscheidung der DGT

Eine Einheit gilt nicht als Einkünfte zufließen lassend, wenn sie sich auf eine bloße Zahlungsvermittlung beschränkt, verstanden als die Zahlung eines Betrags im Namen und im Auftrag eines Dritten. Eine Zahlungsvermittlung liegt vor, wenn der Dritte zahlungspflichtig ist, den Empfänger identifiziert, die Erträge quantifiziert und die Mittel dem Vermittler zur Verfügung stellt. Daher ist die Einheit nicht zur Quellensteuer verpflichtet, wenn sie zu diesen Bedingungen handelt.

E-Mail
Kontakt